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Honorar
Die
Honorare für Grundstücksbewertungen richten
sich in der Regel nach § 34 der Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure (HOAI).
Dabei
ist das Honorar vom ermittelten Wert und von der Schwierigkeitsstufe
für dessen Ermittlung abhängig. Daneben ist
auch eine zeitabhängige Honorarberechnung nach
§ 6 HOAI möglich. In beiden Fällen kommen
die Nebenkosten für Fahrtkosten, Schreib- und Materialkosten,
Fotokosten und Auslagen, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer
dazu.
Eine
freie Vereinbarung eines Pauschalhonorars ist nach §
33 HOAI möglich.
Grundsätzlich
soll das Honorar den Aufwand, die ingenieurtechnische
Leistung und das Haftungsrisiko des Sachverständigen
abdecken.
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