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Honorar


Die Honorare für Grundstücksbewertungen richten sich in der Regel nach § 34 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Dabei ist das Honorar vom ermittelten Wert und von der Schwierigkeitsstufe für dessen Ermittlung abhängig. Daneben ist auch eine zeitabhängige Honorarberechnung nach § 6 HOAI möglich. In beiden Fällen kommen die Nebenkosten für Fahrtkosten, Schreib- und Materialkosten, Fotokosten und Auslagen, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer dazu.

Eine freie Vereinbarung eines Pauschalhonorars ist nach § 33 HOAI möglich.

Grundsätzlich soll das Honorar den Aufwand, die ingenieurtechnische Leistung und das Haftungsrisiko des Sachverständigen abdecken.

 



 

 

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