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Verfahren


    Grundsätzlich kommen bei der Wertermittlung von Grundstücken folgende durch Zwischenbeziehungen und Überschneidungen geprägte Verfahren zum Einsatz:

  • Das Vergleichswertverfahren:
    Vergleichbare Wertermittlungsobjekte, deren Kaufpreis aus dem stattgefundenen Grundstücksmarkt bekannt sind, werden mittels Bewertung der Abweichungen an das zu bewertende Objekt angepaßt. Dieses Abwägen der Unterschiede ist subjektiv und das Ergebnis bleibt eine persönliche Interpretation des Sachverständigen.


  • Das Sachwertverfahren:
    Mittels dieses Verfahrens werden die Entstehungskosten eines Wertermittlungsobjektes unter Einbeziehung wesentlicher Faktoren, wie Baualter, Ausstattung, Konstruktionsart, Bauzustand und Aufwendungen für die Herstellung nutzungsfähiger Bauwerke u.a. ermittelt. Die Ergebnisse dieses Verfahrens sind je nach Objekt mehr oder weniger weit entfernt von den am Markt erzielten Kaufpreisen und bedürfen der Anpassung.

  • Das Ertragswertverfahren:
    Dieses Verfahren beruht auf der Kapitalisierung der aus einem Grundstück erzielbaren Erträge (Mieten/Pachten abzüglich der zum Erhalt dieser Erträge aufzuwendenden Kosten) für eine vom Sachverständigen zu ermittelnde Laufzeit.
  • Neben diesen Verfahren kommen Verfahrensvarianten und zunehmend (mit Blick auf Europa) neuere Wertermittlungsverfahren (insbes. aus dem angelsächsischen Raum) zur Anwendung. Insgesamt ist dazu festzustellen, daß es sich bei allen diesen Verfahren um mathematische Modelle handelt, deren Ergebnisse zwingend am jeweiligen Grundstücksmarkt zu messen sind. Insbesondere dazu bedarf es der Erfahrung und Kompetenz des Bewertungssachverständigen. Diese Kompetenz ist im Sachverständigenbüro Haas durch permanente Weiterbildung gesichert.