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Für
die Bestimmung der Miethöhe für gemietete
Wohn- und Nutzflächen sowie für die Bestimmung
des Kaufpreises von Wohn- und Sondereigentum ist die
Größe der Miet- bzw. Kaufflächen von
entscheidender Bedeutung.
Bei
Mieten zwischen 10,-DM/m² und 100,-DM/m²
bzw. Kaufpreisen zwischen 2.000,-DM/m² und 6.500,-DM/m²
ist eine fehlerhafte Berechnungsgrundlage verantwortlich
für erhebliche finanzielle Verluste.
Das
Sachverständigenbüro Gustav Haas führt
ihre Wohnflächenberechnungen auf der Grundlage
eigener Aufmaße nach den Vorschriften der Zweiten
Berechnungsordnung (II BV) - in der Form der Bekanntmachung
vom 12.10.1990 - zuletzt geändert durch Artikel
1 der Fünften Verordnung zur Änderung wohnungsrechtlicher
Vorschriften vom 23.07.1996 und nach anderen entsprechenden
Vorgaben aus.
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